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FAQ Neue Studienordnungen

In Vorbereitung für die Akkreditierung der MuK-Studiengänge wurden sämtliche Studien- und Prüfungsordnungen überarbeitet. Die neuen Studien- und Prüfungsordnungen gelten ab dem Wintersemester 2020/21. Die Leistungen von bereits immatrikulierten Studierenden werden automatisch in die neuen Ordnungen überführt. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Prüfungsamts. Der Fakultätsrat hat eine Reihe von Übergangsbestimmungen festgelegt. Diese Links sind auch unter Ordnungen und Leitfäden hinterlegt. In der Folge finden Sie eine Reihe von Fragen und Antworten zu diesen Änderungen.

Grundlegende Informationen

Wie erfolgt die Umschreibung der Module?

Die Umschreibung der Module erfolgt automatisiert Anfang/Mitte November. Wir bitten Sie, sich mit Fragen zur Modulanrechnung erst zu melden, wenn diese Umschreibungen abgeschlossen sind. Welches Modul wofür anerkannt wird, regeln die Übergangsbestimmungen.

Warum wurden die Studienordnungen geändert?

Die Studiengänge werden 2020/2021 akkreditiert, die Akkreditierung verlangt entsprechend aktualisierte Studien- und Prüfungsordnungen. Die alten Studienordnungen wurden zuletzt 2010 aktualisiert. Seither änderten sich:

  • Professuren und deren Fachspezialisierungen
  • rechtliche Rahmenbedingungen
  • hochschulpolitische Rahmenbedingungen
  • bildungsbezogene Ziele und Auffassungen

Welche Ziele hatten die Änderungen?

  • Anpassung an neue Rahmenbedingungen
  • Verbesserung der Studierbarkeit
  • Anpassung an Entwicklungen in Wissenschaft und Gesellschaft

Was wurde konkret geändert?

Die Änderungen sind vielfältig und kleinteilig, hier zur Erläuterung unsere Prioritäten:

  • Anpassung an die aktuellen europäischen, nationalen und regionalen Rahmenordnungen
  • Beseitigung von Sachfehlern und studienorganisatorischen Fehleinschätzungen
  • Aktualität und Variabilität der gelehrten Kompetenzen
  • Anpassung an Denominationen und Kompetenzbereiche der Lehrenden
  • Flexibilisierung der lehrpraktischen Möglichkeiten

In welchem Semester soll ich eine bestimmte Lehrveranstaltung belegen?

Das sind unsere Empfehlungen zum Studienablauf für den BA Medien- und Kommunikationswissenschaft.

1. Jahr (1./2. Semester)

Studienbeginn im Wintersemester 2020/21

Studierende mit Studienbeginn im Winteresemester 2020/21 starten sofort in der aktuellen Studien- und Prüfungsordung.

Was ändert sich am Modul "Grundlagen der Mediengestaltung"?

Das zweisemestrige Modul ist in zwei einsemestrige Module "Grundlagen der audiovisuellen Mediengestaltung" und "Grundlagen der digitalen Mediengestaltung" überführt worden.

Ich habe bislang nur einen Teil der "Grundlagen" absolviert.

Bitte setzen Sie sich mit den Lehrenden im aktuellen Modul in Verbindung. Sie können die noch fehlenden Teile dort absolvieren: für Audio/Video das Modul im Wintersemester, für Multimedia das Modul im Sommersemester.

2. Jahr (3./4. Semester)

Was ändert sich am Praktikum?

Bislang waren zwei Praktika von je vier Wochen notwendig. Nun ist es außerdem möglich, nur ein langes Praktikum von mindestens acht Wochen zu absolvieren. Außerdem kann in Ausnahmefällen auch ein Praktikum innerhalb der Universität anerkannt werden. Zum Praktikum ist weiterhin ein Seminar zu belegen und ein Praktikumsbericht zu schreiben.

5. Semester und Abschluss

Bachelor-Arbeit

Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt vier Monate statt bislang drei Monate. Der Ablauf zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit ist derselbe und unverändert auf der Website des Prüfungsamts zu finden.

Kolloquium

Das Kolloquium ist nun als eigenes Modul ausgewiesen, das im Wintersemester 2020/21 montags von 10.30 bis 12.00 Uhr als Online-Veranstaltung stattfindet. Es wird empfohlen, das Modul "Kolloquium" im 6. Semester zu belegen, es kann aber auch schon im 5. Semester absolviert werden. Die unbenotete Modulleistung besteht in der Präsentation eines Forschungsthemas (idealerweise handelt es sich dabei um das Thema der Bachelor-Arbeit). Das Modul "Kolloquium" ist für die Studierenden des 120 LP-Programms verpflichtend. Die Studierenden des 90 LP-Programms müssen das Modul "Kolloquium" nicht absolvieren, können es aber bei Interesse belegen.

Links und Unterlagen

Weitere Fragen

Sollten Sie allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an die Institutsgruppe MuK (). Spezifische Fragen zu konkreten Leistungen richten Sie bitte an Susanne Richers vom Prüfungsamt (), inhaltlich-fachliche an Lies van Roessel ().

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