Praktikumsamt
Alles Wichtige rund ums Praktikum
Praktikumsbüro
Das Praktikumsbüro am Department ist die erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zum Praktikum. Es ist außerdem für die Ausgabe von Formularen und die Ab- und Zurückgabe von Praktikumsberichten zuständig.
Karoline Knaup
Sprechzeit: Mi 12-14 Uhr
Raum 231
Tel. (0345) 5523633
praktikumsbuero@medienkomm.uni-halle.de
Dr. Ingrid Brück
Sprechzeit: Di 14-16
Raum 203
Tel.: (0345) 55 235 72
ingrid.brueck@medienkomm.uni-halle.de
Vorpraktikum
Informationen zum Vorpraktikum für Bewerber/innen des Studiengangs Medien- und Kommunikationswissenschaften
Das Vorpraktikum:
- … ist für alle Bewerber/innen des Studiengangs obligatorisch (egal, ob für 60, 90 oder 120 LP).
- …muss einen Umfang von mindestens vier Wochen Ganztagstätigkeit haben. Diese vier Wochen sind am Stück abzuleisten (zwei zweiwöchige Praktika können bspw. nicht anerkannt werden).
- …ist außerhalb der Hochschule in einem Medienbetrieb (z. B. Presseverlag, Hörfunk- oder Fernsehsender, Produktionsfirma, Tonstudio, Werbeagentur) oder einer anderen betrieblichen Einheit mit Aufgaben der Medienkonzeption, -produktion bzw. -organisation (z. B. PR-Abteilung eines Unternehmens, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) abzuleisten.
- Nachzuweisen sind konzeptions-, produktions- bzw. organisationsbezogene Tätigkeiten im Medienbereich. Eine reine Verwaltungstätigkeit oder kaufmännische Tätigkeit im Medienbereich reichen nicht aus; dasselbe gilt für Hilfstätigkeiten (z.B. Botendienste oder Plakate kleben).
- Äquivalente berufliche Tätigkeiten oder Berufsausbildungen können auf Antrag evtl. als Vorpraktikum anerkannt werden (etwa Werbekauffrau, Grafikerin, Buchhändler).
- Der (formlose) Antrag auf Anerkennung eines Praktikums (oder einer Berufstätigkeit) als Vorpraktikum muss bis zum 15. Mai 2012 beim Praktikumsausschuss des Departments Medien- und Kommunikationswissenschaften eingegangen sein. Spätere Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden, weil sonst nicht gewährleistet ist, dass der Bescheid zum Vorpraktikum bis Ende der Bewerbungsfrist vorliegt.
- Dem Antrag ist die Bescheinigung der Praktikumsstelle beizufügen. Sollte das Praktikum zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein, kann ein Praktikumsvertrag oder eine Bescheinigung der Praktikumsstelle über ein fest vereinbartes Praktikum beigefügt werden. Das Praktikum muss dann bis zum 30. September 2012 gegenüber dem Immatrikulationsamt nachgewiesen werden, ansonsten werden eventuelle Studienplatz-Zusagen ungültig.
- Die Praktikumsbescheinigung (auch die vorläufige) muss folgende Angaben enthalten: Praktikumsstelle (auch Ansprechpartner), Zeitraum und Umfang (ganztags) des Praktikums, Art und ungefährer Umfang der Tätigkeiten.
- Der Praktikumsausschuss verschickt bei rechtzeitiger Antragstellung rechtzeitig vor dem Bewerbungstermin einen Bescheid über die Anerkennung des Praktikums als Vorpraktikum. Dieser Bescheid ist mit dem Antrag auf Zulassung beim Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg einzureichen.
ANTRAG auf Anerkennung eines Praktikums als Vorpraktikum bitte an:
Dr. Ingrid Brück
PraktikumsausschussMedien- und Kommunikationswissenschaften
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
06099 Halle (Saale)
Rückfragen: ingrid.brueck@medienkomm.uni-halle.de, Tel. (0345) 55-23572
Praktikumsordnung
Praktikumsordnung.pdf
(2,5 MB) vom 10.04.2008
Praktikum im Bachelorstudiengang
WER?
Laut Studien- und Prüfungsordnung müssen alle MuK-Studierenden im Bachelor-Programm ein Praktikum ableisten, wobei gilt:
- Studiengang mit 60 oder 90 LP: ein Praktikum
- Studiengang mit 120 LP: zwei Praktika
WO?
Die Praktika im Bachelorstudium sind außerhalb der Hochschule in einem Medienbetrieb oder einer entsprechenden betrieblichen Einheit zu absolvieren.
Mögliche Praktikumsstellen:
- Medienbetriebe und -institutionen: Verlag, Presse, Rundfunkanstalt oder -unternehmen, freie Produktionsfirma, Werbe- oder PR-Agentur, Landesmedienanstalt u.Ä.
- betriebliche Einheiten mit Aufgaben der Medien-Planung, -Entwicklung und -Beratung: Werbe- oder PR-Abteilung eines Unternehmens, Presseamt, Kulturamt, Kommunikations-Abteilung, Marketing-Abteilung, Marktforschung u.Ä.
- medienbezogene Vereinsarbeit
Studiengang mit 120 LP:
- Die zwei Praktika müssen in zwei unterschiedlichen Medienbereichen oder Handlungsbereichen absolviert werden.
- Bei zwei Praktika in der selben Firma, müssen die Handlungsbereiche deutlich zu unterscheiden sein.
Die Praktikumstätigkeiten müssen studienrelevant sein.
(siehe auch Praktikumsordnung vom 21.02.2007; Dokumente)
WANN?
Die Praktika können in jedem beliebigen Semester absolviert werden. Es wird jedoch empfohlen, sie vor dem 6. Semester abzuschließen.
Vor dem Studium bereits abgeleistete Praktika können nicht angerechnet werden!
Die Praktika sind in der Regel im Block während der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten. Es sind auch kumulative Praktika möglich, die im Laufe eines Semesters abgeleistet werden.
WIE LANGE?
Vorgesehen sind Praktika von vier Wochen mit mindestens 34 Arbeitsstunden (insgesamt 136 Stunden). An diesem Gesamtumfang orientieren sich auch kumulative Praktika. Die Angaben bezeichnen Mindestanforderungen, die überschritten werden können.
FINDEN VON PRAKTIKUMSPLÄTZEN
Die Studierenden müssen selbst geeignete Praktikumsplätze suchen. Aktuelle Praktikumsangebote hängen in der zweiten Etage gegenüber dem Praktikumsbüro. Mögliche Praktikumsstellen finden Sie unter Dokumente.
PRAKTIKUMSMODUL (I und II) - SoSe 2012
Besteht aus folgenden Leistungen:
- Absolvieren eines Praktikums in der geforderten Art und Länge;
- Teilnahme am Praktikumsseminar;
- Schreiben eines Praktikumsberichtes.
- Bachelorstudierende müssen sich in dem Semester, in dem sie ein Praktikum absolvieren möchten, für das „Modul Praktikum I“ bzw. beim zweiten Praktikum für das „Modul Praktikum II“ anmelden.
Tragen Sie sich bitte sowohl im Stud.IP als auch im Löwenportal für das entsprechende Modul ein. - Sie müssen sich nicht extra zur Prüfungsleistung im Praktikumsmodul im Löwenportal anmelden.
- Sollte es wider Erwarten nicht möglich sein, das Praktikum im angemeldeten Semester zu absolvieren, melden Sie dies dem Praktikumsbüro bis Ende des Semesters (30. 09. 2012).
- Wenn Sie ein Praktikum gefunden haben, muss dieses gesondert anhand des Anmeldeformulars angemeldet werden. (Formular unter Dokumente)
- Die genauen Termine und Modalitäten für die Teilnahme an den Praktikumsseminaren finden Sie im Stud.IP.
Um das Praktikumsmodul erfolgreich abzuschließen, muss jede/r Studierende einen Praktikumsbericht abgeben und anschließend an einer Nachbesprechung des Praktikums teilnehmen.
Es werden zudem vorbereitende Sitzungen angeboten, um Fragen zum nächsten Praktikum zu erörtert. Die Teilnahme daran ist jedoch freigestellt.
Zeitschema
- Semesterbeginn: Anmeldung im Stud.IP
- 26. 03. – 25. 04. 2012: Anmeldung im Löwenportal
- in der Vorlesungszeit: vorbereitende Sitzung bei Bedarf (Termine im Stud.IP)
- Ist ein Praktikumsplatz gefunden: Anmeldeformular ausfüllen und ans Praktikumsbüro schicken. Bei Problemen erfolgt Rücksprache.
- Juli-September 2012: Durchführung Blockpraktikum
(Kumulatives Praktikum ggf. im Laufe des Semesters); - 08. Oktober 2012: Abgabe Praktikumsbericht (läuft das Praktikum bis Ende September, kann diese Frist auf Anfrage verlängert werden);
- Oktober-Dezember: Nachbereitende Sitzung auf Einladung.
PRAKTIKUMSBERICHT
Nach erfolgtem Praktikum stellt die Praktikumsstelle ein Praktikumszeugnis aus. Daraus müssen Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten hervorgehen. Dieses ist dem Praktikumsbericht beizufügen.
Über das Praktikum (I/II) ist ein Bericht anzufertigen, in dem die Erfahrungen aus dem Praktikum beschrieben und reflektiert werden. Der Praktikumsbericht soll in der Regel ca. 15.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) umfassen und Folgendes enthalten:
- Angabe, ob Praktikum I/II (auf dem Deckblatt)
- Angaben zum Praktikanten/zur Praktikantin (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Studiensemester, Matrikelnummer; auf dem Deckblatt)
- Angaben zum Praktikumsplatz (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Betreuer/Betreuerin; auf dem Deckblatt)
- eine knappe Charakterisierung der Praktikumsstelle
- eine zusammenfassende Beschreibung der Tätigkeiten sowie der Anleitung und Betreuung des Praktikanten/ der Praktikantin
- Kommentare zu diesen Tätigkeiten und Erfahrungen, deren Organisation, Studienbezug sowie berufliche Relevanz
- ggf. allgemeine Überlegungen zum entsprechenden Berufsfeld
- fügen Sie (soweit möglich) im Anhang Arbeitsproben bei.
Bitte achten Sie darauf, Ihren Bericht sinnvoll zu strukturieren!
Es gilt das Style-Sheet für Hausarbeiten.
Der Praktikumsbericht wird im Praktikumsbüro eingereicht und im Rahmen des Praktikumsseminars besprochen.
Der Abgabetermin für den Praktikumsbericht ist jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters (genauer Termin, siehe unter Praktikumsmodul).
Praktikum im Magisterstudiengang
WER?
Laut Studienordnung müssen alle Magisterstudierenden der Medien- und Kommunikationswissenschaften im Laufe ihres Studiums mindestens zwei Pflichtpraktika ableisten.
WO?
Extern: Geeignet sind alle Firmen, Institutionen und Einrichtungen, die einen Einblick in potentielle Arbeitsfelder für Absolventen des MuK-Studienganges geben.
Intern: innerhalb der Uni, z. B. im Rahmen von Seminar- oder anderen Projekten, bei Uniinternen Einrichtungen wie der Pressestelle u. a. (ggf. auch als zusätzliche Praktika)
WANN?
- ein Pflichtpraktikum während des Grundstudiums
- ein Pflichtpraktikum während des Hauptstudiums
Blockpraktika sollten innerhalb der vorlesungsfreien Zeit liegen.
Möglich sind auch kumulative Praktika, die im Laufe eines Semesters (6 Monate) abgeleistet werden.
Praxissemester sind im Studienverlauf nicht vorgesehen und nur als Urlaubssemester möglich.
WIE LANGE?
| Blockpraktika | Hauptfach | Nebenfach |
|---|---|---|
| Grundstudium | 4 Wochen á 40 Stunden | 2 Wochen á 40 Stunden |
| Hauptstudium | 8 Wochen á 40 Stunden | 4 Wochen á 40 Stunden |
Der Umfang von Teilzeit- oder kumulativen Praktika muss diesen Stundenangaben entsprechen.
Dies sind Mindestanforderungen, die gerne überschritten werden können. Anrechnung der Praktika: 2 SWS; 8 Wochen und länger werden mit 4 SWS angerechnet
ANMELDUNG DES PRAKTIKUMS
Wenn Sie ein Praktikum gefunden haben, muss dieses anhand des Anmeldeformulars angemeldet werden (siehe Dokumente).
Die ausgefüllte Anmeldung bitte vor Antritt des Praktikums dem Praktikumsbüro zukommen lassen (auch als E-Mail-Anhang möglich). Anschließend wird geprüft, ob das vorgesehene Praktikum für den Studiengang geeignet ist. Rückmeldung erfolgt nur bei Problemen oder Unklarheiten.
PRAKTIKUMSSCHEIN
Voraussetzungen für den Erwerb eines Praktikumsscheins sind:
- Absolvieren eines Praktikums in der geforderten Art und Länge
- Schreiben eines Praktikumsberichtes
- Teilnahme am Praktikumsforum
PRAKTIKUMSBERICHT
Form und Umfang
Form und Umfang ist den Hausarbeiten angeglichen (vgl. Style-Sheet);
- 15 Seiten Text im Grundstudium
- 20 Seiten Text im Hauptstudium
plus Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Arbeitsproben oder sonstigem Anhang!
Der Praktikumsbericht besteht aus zwei Teilen:
- einem Bericht über das Praktikum und
- einem wissenschaftlich-reflektierenden Teil.
Wissenschaftlicher Teil
Der wissenschaftliche Teil soll einen Aspekt des Tätigkeitsbereiches, in dem das Praktikum absolviert wurde, auf wissenschaftlichem Niveau beleuchten. Er muss mindestens ein Drittel des Gesamtberichtes ausmachen. Wie für Hausarbeiten üblich, ist die einschlägige Sekundärliteratur zu berücksichtigen, ggf. zu zitieren etc.
Deckblatt
Neben den üblichen Angaben (siehe Vorlage/Hausarbeiten) auch Angaben über die Praktikumsstelle (Name, ggf. Abteilung o.ä., Betreuer, Telefon) sowie das Datum der Teilnahme am Praktikumsforum (falls bereits erfolgt) und das Abgabedatum.
Berichtsteil
Der Bericht über das Praktikum sollte (mindestens) folgende Angaben enthalten:
- Kurzcharakterisierung der Firma bzw. Institution, in der Sie hospitiert haben;
- Beschreibung Ihrer Tätigkeiten, einschließlich deren Anleitung bzw. Betreuung;
- Kommentar
a) zum Tätigkeitsbereich: Was ist für MuK-Absolventen von Interesse?
b) zum Studienbezug: Bezug zu Seminaren, Hinweise auf Defizite in der Lehre etc.;
c) zur Organisation des Praktikums selbst.
Anhang
Fügen Sie (soweit möglich) im Anhang Arbeitsproben bei, ebenso eine Bescheinigung der Praktikumsstelle und einen ausgefüllten Schein.
Abgabetermin
Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Praktikums, jedoch mindestens drei Monate bevor Sie den Schein benötigen.
PRAKTIKUMSFORUM
Das Praktikumsforum für Magisterstudierende findet aufgrund fehlender Nachfrage nicht mehr statt. Die Studierenden werden gebeten, für die Nachbesprechung ihrer Praktika die Sprechstunde von Dr. Ingrid Brück aufzusuchen (Dienstag, 14-16 Uhr).
Dokumente
Praktikumsordnung
Praktikumsordnung
Praktikumsordnung.pdf
(2,5 MB) vom 10.04.2008
Hilfreiche Adressen und Praktikumsbörsen
Adressen und Internetbörsen für Praktikumsstellen
Adressen und Tipps für Praktikumsstellen.pdf
(33,6 KB) vom 09.04.2008
Anmeldeformular
Praktikumsanmeldung Bachelor
Formular_Praktikumsanmeldung_Bachelor.pdf
(47,6 KB) vom 17.03.2010
Praktikumsanmeldung Magister
Formular_Praktikumsanmeldung_Magister.pdf
(46,6 KB) vom 17.03.2010
Praktikumsvertrag
Praktikumsvertrag Bachelor
Praktikumsvertrag_040708_Bachelor .doc
(25 KB) vom 11.12.2009
Praktikumsvertrag Magister
Praktikumsvertrag_040708_Magister .doc
(25 KB) vom 11.12.2009
