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Prüfungshinweise Magister Nebenfach

Allgemeine Hinweise

Die Prüfungsordnung beinhaltet Hinweise zum Prüfungsablauf sowie zu den einzelnen Prüfungsteilen und beschreibt die Zulassungsvoraussetzungen.
Das Gesamtstundenvolumen in den 8 Semestern beträgt für das Nebenfach 36 SWS und für das Hauptfach 72 SWS. Das 9. Semester ist Prüfungssemester. Der Übergang in das fachwissenschaftliche Hauptstudium ist erst nach Abschluss des Grundstudiums, d.h. nach der erfolgreich absolvierten Zwischenprüfung möglich bzw. nach dem Erteilen eines Zertifikates.
Die Regelstudienzeit darf im Grundstudium um nicht mehr als zwei Semester und im Hauptstudium um nicht mehr als vier Semester überschritten werden. Sowohl die Zwischen- als auch die Abschlussprüfungen sollen in der Regel jeweils in einem Prüfungszeitraum abgelegt werden, zu den in der Prüfungsordnung festgelegten Terminen.

Studienberatung

Dr. Cordula Günther
(Studienberatung)
Sprechzeit: Mo, 16-17
Sprechzeit Studienberatung: Do, 10-12
Raum 215  
Tel.: (0345) 55 235 75

Karin Möbes-Pabst
Allgemeine Geschäftsführung in Institutsangelegenheiten
Studien- und Prüfungsberatung
Sprechzeit Studienberatung: Mo, 10-11 und Fr, 10-11
Sprechzeit Prüfungswesen: Di, 9-11
Raum 205
Tel.: (0345) 55 235 71
Fax: (0345) 55 270 58

Magisterprüfungsordnung

Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang (Nebenfach)

Zulassungsvoraussetzungen

1. Zwischenprüfung Nebenfach

Um das Grundstudium erfolgreich abzuschließen, sind folgende benotete Leistungsnachweise vorzulegen:

  • „Einführung in die Medien- und Kommunikationswissenschaft“ (Klausur)
  • zwei Proseminare, Teilbereiche I / II: zwei Leistungsscheine (Hausarbeit)
  • ein Praktikum (mindestens 2 Wochen), Teilbereich III: ein Praktikumsschein

Neben diesen durch Leistungsscheine nachzuweisenden Lehrveranstaltungen sind die folgenden durch unbenotete Teilnahmescheine belegten Lehrveranstaltungen Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung:

  • zwei Vorlesungen, Teilbereiche I und II: zwei Nachweise
  • zwei Proseminare, Teilbereich nach Wahl: zwei Teilnahmescheine

Um die Mindestzahl von 18 SWS im Grundstudium zu erreichen, ist neben diesen Pflichtveranstaltungen mindestens eine weitere Lehrveranstaltung nach Wahl zu besuchen.

2. Magisterprüfung Nebenfach

Für die Zulassung zur Magisterprüfung sind erforderlich:

  • der erfolgreich bestätigte Abschluss des Grundstudiums; Zwischenprüfungszeugnis
  • die Erfüllung der Anforderungen des Hauptstudiums im Nebenfach, also der Nachweis über insgesamt 18 SWS im Hauptstudium durch mindestens eine weitere Lehrveranstaltung nach Wahl neben den Pflichtveranstaltungen
  • der fristgemäße schriftliche Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  • die vollständige Vorlage der schriftlich durch den vom Prüfungsausschuss Beauftragten des Fachbereiches bestätigten Leistungsnachweise und der Nachweis folgender Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums:
    • ein Hauptseminar, Teilbereiche I / II: ein Leistungsschein (Hausarbeit)
    • ein Hauptseminar, Teilbereiche I / II: ein Teilnahmeschein
    • Nachweis über ein internes oder externes Praktikum (4 Wochen), Teilbereich III: ein Praktikumsschein

Neben diesen durch Leistungsscheine nachzuweisenden Lehrveranstaltungen sind die folgenden (in der Regel durch Teilnahmescheine bestätigten) Lehrveranstaltungen Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung:

  • zwei Vorlesungen, Teilbereiche I und II: zwei Nachweise
  • ein Hauptseminar, Teilbereich I / II: ein Teilnahmeschein
  • zwei Hauptseminare, Teilbereich nach Wahl: zwei Teilnahmescheine

Fachspezifischer Inhalt und Durchführung der Prüfungen im Hauptfach und im Nebenfach

In der Magisterprüfung sollen die Studierenden im Hauptfach nachweisen, dass sie über vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in Kommunikations- und Medientheorie, Medienanalyse und Medienpraxis verfügen und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermögen. (Mediengeschichte, Mediensoziologie, Medienpsychologie, Medienpolitik, Methoden, Verfahren und Techniken der Medien und Kommunikationswissenschaften sind Bestandteile dieser 3 Teildisziplinen).

Die Magisterprüfung besteht aus Prüfungsteilen und Verpflichtungen, die in folgender Reihenfolge in einem Prüfungsabschnitt zu absolvieren sind:

(1) Magisterarbeit (nur im Hauptfach)
Die Magisterarbeit kann im Fach Medien- und Kommunikationswissenschaft geschrieben werden, wenn das Fach als Hauptstudium studiert worden ist. Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss. Das Thema der Magisterarbeit wird von einem der habilitierten Lehrenden des Studienfaches vergeben.

(2) Bestimmung der Prüfungsgebiete
a) Vor den Klausuren und den mündlichen Prüfungen ist der Besuch der Sprechstunde des vorgesehenen Prüfers verpflichtend. Der Kandidat hat drei Prüfungsgebiete von ausreichender Relevanz für das Studienfach mit dem Prüfer abzusprechen. Dazu legt der Kandidat schriftlich zu jedem Prüfungsgebiet eine Literaturauswahlliste vor, die vom Prüfer ergänzt werden kann. Die Literatur dieser Auswahlliste ist maßgeblicher Bestandteil der nachfolgenden Prüfungen.
b) Die ausgewählten Prüfungsgebiete müssen auf die gesamte Breite des Faches bezogen sein. Die Prüfungsgebiete werden aus allen Teilbereichen (Medientheorie, Medienanalyse, Medienpraxis) gewählt, wie sie in ihren Lehrgebieten und Gegenstandsbereichen in der Studienordnung näher beschrieben sind.

(3) Klausur
In der Regel nach Abschluss des achten Semesters schreiben die Studierenden eine Klausur, deren Dauer 240 Min. (vier Zeitstunden) im Hauptfach und im Nebenfach 120 Min. (zwei Zeitstunden) beträgt. Für die Zulassung zur Klausur ist bei Hauptfach Studierenden die positive Bewertung der Magisterarbeit Voraussetzung. Den Studierenden werden zwei Themen aus unterschiedlichen Lehrgebieten gestellt, von denen eines in der Klausur zu bearbeiten ist. Die beiden Themen beziehen sich auf die Prüfungsgebiete nach Absatz 2 a und b.

(4) Mündliche Prüfung
a) In der Regel nach Abschluss des achten Semesters absolvieren die Studierenden eine mündliche Prüfung, deren Dauer 60 Minuten im Hauptfach und 30 Min. im Nebenfach beträgt. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur und im Hauptfach auch die Magisterarbeit mit positivem Ergebnis abgeschlossen hat.
b) Geprüft werden maßgeblich die Prüfungsgebiete, soweit sie nicht Gegenstand der Klausur gewesen sind.

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