Nachweis der 3. Fremdsprache
Regelung für den Nachweis der 3. Fremdsprache
Der für die Zulassung zur Magisterprüfung notwendige Nachweis einer 3. Fremdsprache (vorzugsweise Latein) ruft immer wieder Nachfragen seitens der Studierenden hervor:
Folgende Regelung ist getroffen worden und somit bindend
Falls der Nachweis über eine 3. Fremdsprache auf dem Abiturzeugnis nicht erbracht ist und während der Schulzeit generell keine 3. Fremdsprache belegt wurde, hat der Studierende die Möglichkeit, an der Universität das Sprachenzertifikat "Unicert 1" zu belegen:
Voraussetzungen:
keine Vorkenntnisse
Dauer:
6 SWS (je nach Möglichkeit verteilt auf ein oder zwei Semester)
Inhalte:
Erwerb lexikalischer und grammatischer Grundlagen der Sprachbeherrschung und damit kommunikativer Kompetenz im allgemeinsprachlichen Rahmen, insbesondere in wichtigen Bereichen des persönlichen Lebens, des Studiums an der Universität und der Landeskunde
Prüfungen:
schriftlich und mündlich
Sollte jedoch auf dem Abiturzeugnis oder auf dem Zeugnis der 10. Klasse eine 3. Fremdsprache aufgelistet sein, so muss diese 4-stündig belegt worden sein, (d. h. 2 Stunden pro Woche über 2 Schuljahre z. B.), um auf die geforderte nachweisbare Stundenzahl zu kommen. Lag der Stundensatz darunter, muss der Studierende noch zusätzlich 1 Semester lang den Sprachnachweis "Unicert 1" (4 SWS) an der Universität belegen.
